FDP: Hauseigentümer nicht zusätzlich belasten!

Die FDP wird sich im Kreis Recklinghausen bzw. in den Städten des Kreises dafür einsetzen, dass es durch die Grundsteuerreform nach dem Scholz-Modell möglichst nicht zu zusätzlichen strukturellen Belastungen für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und ihren Mietern kommt.

Genau das ist ab 2025 zu befürchten, nachdem die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen fest entschlossen ist, das wertbasierte Modell der letzten schwarz-roten Bundesregierung anders als viele andere Bundesländer 1:1 umzusetzen. Dieses neue Steuermodell der Vorgänger-Bundesregierung führt in der Regel zu deutlich erhöhten Steuermessbeträgen für Wohneigentum, die durch die Finanzämter in Marl und Recklinghausen derzeit festgesetzt und beschieden werden. Sollte es dazu kommen und sollte gleichzeitig der Realhebesteuersatz für die Grundsteuer B, der jeweils von den zehn Städten im Kreis Recklinghausen durch Rats- und Haushaltsbeschluss in eigener Zuständigkeit festgelegt wird, beibehalten werden, sind deutliche Mehrbelastungen für Hausbesitzer und Mieter im Kreis Recklinghausen zu befürchten. Hierzu der FDP-Kreisvorsitzende Mathias Richter:

 

"Ein solches Szenario mit massiven Steuermehrbelastungen für Hauseigentümer und ihre Mieter wollen wir Freien Demokraten im Kreis Recklinghausen verhindern. Sollte es allein durch die Berechnungsmethode bei den Steuermessbeträgen für die Grundsteuer B zu zusätzlichen Steuerbelastungen kommen, müssen aus unserer Sicht die Städte im Kreis gegensteuern und die Steuersätze vor Ort absenken. Benachteiligt durch Grundsteueraufschläge sind ohne jeden Sachgrund beispielsweise alle Eigentümer und Mieter, deren Wohnungen sich nicht in genossenschaftlicher Hand befinden."

 

Die FDP will so erreichen, dass die Grundsteuerreform für die Bürger und die jeweilige Kommune zumindest in der Summe aufkommensneutral gestaltet wird. Hierzu wollen die Liberalen von den Stadtkämmerern und Bürgermeistern zunächst in Erfahrung bringen, mit welchen Einnahmen aus der Grundsteuer B sie in der mittelfristigen Finanzplanung und ab 1.1.2025 planen. Sollten hier massive Steuererhöhungen für Eigentümer von Einfamilienhäusern beabsichtigt sein, sollten die Räte aus Sicht der Liberalen rechtzeitige und passgenaue Beschlüsse zur aufkommensneutralen Absenkung des kommunalen Hebesatzes für die Grundsteuer fassen.

 

Richter abschließend: "Wohnen und Leben muss im Kreis Recklinghausen für Eigentümer und Mieter bezahlbar bleiben. Wenn Bund und Land das nicht sicherstellen wollen, müssen wir in den Rathäusern im Kreis Recklinghausen eben selbst aktiv werden und Bürger vor zusätzlichen Belastungen und Mitnahmeeffekten zugunsten der Stadtkasse schützen. Den Steuerpflichtigen empfehlen wir dringend, ihre Grundsteuerbescheide genau zu prüfen und bei Bedarf binnen vier Wochen Rechtsmittel dagegen einzulegen. Der Einspruch beim Finanzamt ist kostenlos, eine spätere Klage sollte von Verbänden oder Fachleuten unterstützt werden. Wer Rechtsmittel nicht ergreift, verwirkt allein durch Fristablauf Verbesserungen bei seiner Steuerschuld, wenn Prozesse zukünftig zugunsten der Betroffenen entschieden werden."

 

Die Kritik der FDP wird von einem breiten Verbändebündnis unterstützt, beispielsweise vom Bund der Steuerzahler, dem Verein Haus & Grund sowie dem Verband für Wohneigentum.