Entscheidung für den Neubau des Kreishauses

Nach langen Jahren gibt es eine Entscheidung des Kreistags für den Neubau des Kreishauses.

 

Es gab viele Punkte abzuwägen. Doch schlussendlich hat der Kreistag in einer geheimen Abstimmung für die wirtschaftlichste Variante, den Neubau, gestimmt.

Das Kreishaus wurde in den letzten Jahrzehnten nicht nennenswert saniert. Vor etwa zehn Jahren begann anlässlich deutlicher Brandschutzmängel die Diskussion, welche Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich geboten sind. Da der Sanierungsbedarf in den Bereichen Brandschutz, Lüftungsanlagen, elektronische Infrastruktur, Sanitäranlagen, Fenster und Heizung schon damals sehr hoch war und eine Sanierung in diesen Bereichen konsumtiv abzurechnen ist und somit voll und sofort die Kreisumlage erhöht hätte, also voll und jeweils sofort die Städte belastet hätte, hat die Kreispolitik immer wieder um eine Lösung gerungen, die die Städte und damit den Bürger so wenig wie möglich belastet.

 

Bei wechselnden politischen Mehrheiten sind durch diese Frage fast zehn Jahre ins Land gegangen.

 

Erschwerend kam hinzu, dass erforderliche Nachinstallationen zum Teil wegen Verbauung technisch nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand möglich wären. Mehrere Wirtschaftlichkeitsanalysen wurden erstellt, externer Sachverstand wurde mit einbezogen.

 

Ohne Berechnung der sogenannten Interimskosten, d. h. der Kosten, die für einen Umzug der Kreisverwaltung während einer zwei- oder dreijährigen Umbauphase anfallen und keinen wirtschaftlichen Nutzen haben, ergaben diese Berechnungen einen leichten Kostenvorteil einer Gesamtsanierung im Bestand im Vergleich zu einem Neubau am Ossenbergweg.

 

In der letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung, die der Entscheidung im Kreistag zugrunde liegt, sind diese sog. Interimskosten mit eingerechnet. Sie betragen 22 Millionen Euro, die im Grunde herausgeworfenes Geld sind, da durch die Auslagerung der Verwaltung während der Bauphase keine Werte geschaffen werden. Daneben hätte diese Auslagerung auch zu langjährigen Belastungen für Mitarbeiter und Bürger geführt.

 

In der der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegenden Planung enthalten sind die Einbindung zahlreicher Außenstellen der Kreisverwaltung, u. a. des Straßenverkehrsamtes. Dadurch entfallen deren laufende Betriebs- und Mietkosten, die in den alten Außenstellen deutlich höher ausfallen als in einem flächenreduzierten Neubau. Es entfallen auch hohe Sanierungskosten, die u. a. im Straßenverkehrsamt in Marl angefallen wären. Beides sind Kosten, die über die Kreisumlage von den Städten hätten getragen werden müssen.

 

Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben sich über ihren Personalrat für den Neubau in einem flächenreduzierten Kreishaus am Ossenbergweg mit Einbindung der Außenstellen der Kreisverwaltung und der Planung einer "open-Office"-Arbeitsplatzgestaltung ausgesprochen.

 

Die kalkulierten Kosten unterliegen in jedem Fall, also auch bei fortlaufenden Reparaturen der dringendsten Baumängel (Brandschutz, etc.) wie auch bei Sanierung oder einem Neubau den Kostensteigerungen im Baugewerbe und Handwerk.

 

Nach dem Kreistagsbeschluss ist die Kreisverwaltung aufgefordert, eine europaweite Ausschreibung vorzubereiten. Das ist bei dieser Vergabesumme gesetzlich vorgeschrieben.

 

Im Anschluss soll ein Gesamtunternehmen mit dem Neubau beauftrag werden, mit einer vertraglich festgelegten Gesamtsumme für die Fertigstellung und einem festgelegten Fertigstellungsdatum.