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Aufenthaltsrecht konsequent umsetzen!

FDP legt aktuelle Zahlen zu den Ausreisepflichtigen im Kreis Recklinghausen vor. FDP-Kreisvorsitzender Mathias Richter fordert mehr Transparenz bei den Gründen für Duldungsrechte.

Mathias Richter

Mathias Richter fordert mehr Konsequenz und mehr Transparenz bei der Umsetzung des Aufenthaltsrechts im Kreis Recklinghausen

Anlässlich einer „Kleinen Anfrage“ der FDP-Landtagsfraktion legt der FDP-Kreisvorsitzende Mathias Richter Zahlen zu den Ausreisepflichtigen bei den unteren Ausländerbehörden im Kreis Recklinghausen vor. Ausländerbehörden im Kreis Recklinghausen sind der Kreis selbst zentral für die Städte Datteln, Haltern, Oer-Erkenschwick und Waltrop sowie in eigener Zuständigkeit die Städte Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Herten, Marl und die Stadt Recklinghausen. 

 

Nach Auskunft der Landesregierung hielten sich im Kreisgebiet zum 30. Juni 2026 insgesamt 1841 vollziehbar ausreisepflichtige Personen auf, davon jedoch 1276 mit einem vorrübergehenden Recht auf Duldung. Jedoch wurden in nur 267 Fällen „familiäre Bindungen“ oder „medizinische Gründe“ für die Duldung angegeben. In den 1009 anderen Fällen wurden „fehlende Reisedokumente“ (192) und ohne weitere Erläuterung „sonstige Gründe“ und „diverse Gründe“ (817) genannt. 

 

Seit Ende 2024 steigt die Zahl der Ausreisepflichtigen im Kreis Recklinghausen wieder an. Zur Dauer der Duldungsgründe bzw. zum Umfang der Duldungszeiträume konnte die Landesregierung keine Auskunft geben. Bis zur Jahresmitte 2026 kam es bei den 1481 vollziehbar Ausreisepflichtigen im Kreis Recklinghausen lediglich zu 75 freiwilligen Ausreisen und in nur 40 Fällen konnten Rückführungen durchgesetzt werden. 

 

Hierzu FDP-Kreisvorsitzender Mathias Richter: „Insgesamt ist die Antwort der Landesregierung noch nicht ausreichend. Es fehlen Angaben zu verfestigten Duldungszeiträumen und auch für unseren Kreis Recklinghausen bleibt intransparent, welche „sonstigen“ oder „diversen“ Gründe in 817 Fällen einer Aufenthaltsbeendigung im Wege stehen. Auch die Zahl der Rückführungen ist im Kreis Recklinghausen mit 40 bei 1481 ausreisepflichtigen Personen erstaunlich gering. 

 

Die aktuelle Debatte um die sogenannte ‚Coesfelder Liste‘ hatte zuletzt den Blick auf die praktische Umsetzung und auf den Vollzug des Aufenthaltsrechts in den Kommunen gelenkt: „Bei den jetzt vorliegenden Zahlen muss der Eindruck entstehen, dass es trotz rechtskräftiger Ausreise-Entscheidungen auch im Kreis Recklinghausen ein massives Umsetzungs- und Vollzugsproblem in unseren kommunalen Ausländerbehörden gibt. Die Rückführungsquote liegt im Kreis Recklinghausen mit 7 Prozent nochmals unterhalb der schon extrem niedrigen Landesquote. Auch beim Aufenthaltsrecht müssen rechtskräftige Entscheidungen konsequent umgesetzt werden, wenn das Vertrauen der Bürger in unseren Rechtsstaat keinen weiteren Schaden nehmen soll. Das ist auch im Interesse einer gelingenden Integration und Zuwanderung, die unsere Gesellschaft bereichert und unsere Wirtschaft stärkt,“ so Richter. 

 

Die FDP erwägt nun, bei den zuständigen Ausländerbehörden im Kreis Recklinghausen weitere Informationen zu beschaffen. Mögliche Fragen könnten sein:

 

  1. Gab es das Unterstützungsangebot der ZAB Coesfeld zur zentralen Beschaffung von Reisedokumenten auch für die einzelnen unteren Ausländerbehörden im Kreis Recklinghausen und wie wurde darauf reagiert?

 

  1. Welche ‚sonstigen Gründe‘ bzw. welche ‚diversen Gründe‘ wurden von den unteren Ausländerbehörden im Kreis Recklinghausen bei den 817 Fällen für die Gewährung eines Duldungsrechts als sogenannte rechtliche oder tatsächliche Gründe anerkannt? 

 

  1. Wo sehen die ‚unteren Ausländerbehörden‘ im Kreis Recklinghausen Vollzugshemmnisse und/oder Organisationsdefizite bei der Umsetzung rechtskräftiger Entscheidungen zum Aufenthaltsrecht? 

 

Richter: „Ob geltendes Recht durchgesetzt wird und ausreisepflichtige Personen Deutschland tatsächlich verlassen müssen, hängt in Nordrhein-Westfalen offenbar auch von der Postleitzahl ab. Im Jahr 2025 schob Bocholt rund 30 Prozent seiner ausreisepflichtigen Personen ab, im Kreis Recklinghausen waren es gerade einmal 7 Prozent. Es ist höchste Zeit, dass das Land die Zuständigkeit für Abschiebungen vollständig übernimmt. Dafür sprechen auch die Rückführungsquoten bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) des Landes, die durchschnittlich zehnfach höher liegen. Die Durchsetzung geltenden Rechts darf nicht davon abhängen, wie konsequent eine einzelne Kommune und unterschiedlich organisierte Ausländerbehörden handeln.“